Arbeitnehmerüberlassung, vielen bekannt auch als Zeitarbeit, ist ein flexibles Instrument, um kurz- oder langfristig in Unternehmen den Personalbedarf anzupassen. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Kundenunternehmen wird in der u. a. Grafik schematisch dargestellt.
Bewerben Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail in der jeweiligen Geschäftsstelle. Egal, ob Sie sich für einen gewerblichen oder kaufmännischen Beruf bei uns bewerben möchten, erleichtern Sie uns die Vorbereitung indem Sie folgende Unterlagen einreichen bzw. zum Termin mitbringen:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nutzen Sie auch gern unsere Online-Bewerbung!
Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung werden Sie von uns zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Bringen Sie dazu bitte Ihre vorhandenen Bewerbungsunterlagen mit. Gemeinsam erarbeiten wir ein Qualifikationsprofil von Ihnen und stehen Ihnen für Fragen hierzu zur Verfügung. Gern nehmen sich unsere Personalspezialisten Zeit für Sie.
Die Rose Zeitarbeit GmbH schließt mit allen Mitarbeitern in der Regel Vollzeitarbeitsverhältnisse ab und regelt diese Zusammenarbeit in einem schriftlichen Arbeitsvertrag, der auf dem jeweils gültigen Tarifvertrag basiert. Für Sie als Mitarbeiter gelten alle Bestimmungen der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie sämtliche gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Kündigungsschutz. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sonstige gesetzliche Regelungen zur Zeitarbeit finden Sie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
In der Regel arbeiten Sie als Mitarbeiter der Rose Zeitarbeit GmbH längerfristig bei unserem Kunden. Die Arbeitszeiten hängen hier von denen des Kundenbetriebes ab. Überwiegend wird in Vollzeit, u. U. auch in mehreren Schichten (Früh-, Tag- und Nachtschicht), gearbeitet. Die maximale Überlassungsdauer an einen Kunden beträgt gesetzlich 18 Monate. In bestimmten Branchen kann davon abgewichen werden. Einzelheiten hierzu erklären wir Ihnen gern.
Ja! Benötigen Sie für Ihren Einsatz beim Kunden spezielle Arbeitsschutzkleidung, z. B. Sicherheitsschuhe, Helme, Signaljacken etc., erhalten Sie diese von uns zusammen mit einer Arbeitsplatzbeschreibung vor Ihrem ersten Arbeitstag.
Lohn- und Gehaltsauszahlungen erfolgen bargeldlos auf Ihr Bank- oder Sparkassenkonto und zwar jeweils zum 15ten Bankarbeitstages des Folgemonats. Arbeiten Sie beispielsweise vom 1. bis 30 August, dann bekommen Sie Ihr Gehalt bis zum 15ten Bankarbeitstag im September überwiesen. In Ausnahmefällen können Sie Ihr Gehalt auch in bar erhalten. Sollten Ihrerseits finanzielle Engpässe entstehen, sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.