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Häufige Fragen von Unternehmen

Für sonstige, hier nicht beantwortete Fragen, stehen Ihnen unsere Personalspezialisten gern telefonisch zur Verfügung. Auf Anfrage senden wir Ihnen auch gern unsere jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Benutzen Sie dazu bitte die Kontaktangaben auf der Seite der für Sie nah gelegenen Niederlassung: Neuss, Aachen, Berlin oder Eichwalde.
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Lohnt sich der Einsatz von Zeitarbeitpersonal in Ihrem Unternehmen?

Ja, auch in Ihrem Unternehmen lohnt sich der Einsatz von Arbeitnehmern der Rose Zeitarbeit GmbH!

Wenn Sie die direkten und indirekten Lohnnebenkosten Ihrer Mitarbeiter kalkulieren, werden Sie feststellen, dass das Vorhalten einer eigenen Personalreserve zu teuer wird, zumal dann, wenn Sie diese nicht vollständig auslasten können. Bei einem Einsatz von Mitarbeitern der Rose Zeitarbeit GmbH bezahlen Sie nur die Arbeitszeiten, die unsere Mitarbeiter bei Ihnen effektiv im Einsatz sind. Alle Personalnebenkosten tragen wir, auch unproduktive Zeiten wie Urlaub und Krankheit. Kalkulieren Sie selbst! Nutzen Sie dazu bitte unseren Personalkostenrechner.

Neben dem Kostenvorteil bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit der Rose Zeitarbeit GmbH die Möglichkeit, Ihren Personalbedarf flexibel auf unvorhergesehene Veränderungen, beispielsweise bei krankheitsbedingten Ausfällen Ihres Stammpersonals, sowie für zeitlich befristete Projektarbeiten kurzfristig anzupassen.

Der Einsatz von Zeitarbeitpersonal durch die Rose Zeitarbeit GmbH bedeutet für Ihr Unternehmen allerdings nicht nur Kosten- und Nutzenvorteile sondern auch Zeitvorteile! Denn für Mitarbeiter Ihrer Personalabteilung entfällt sowohl die langwierige und kostenintensive Personalbeschaffung als auch einen Großteil der anfallenden Personalverwaltung.

Überzeugen Sie sich und beauftragen Sie noch heute für Ihr Unternehmen „das richtige Personal zur rechten Zeit“!

Wie werden Mitarbeiter der Rose Zeitarbeit GmbH von Ihnen angefragt?

Wir berechnen nur die effektiv gearbeiteten Stunden. Unsere Mitarbeiter führen Tätigkeitsnachweise mit sich, die wöchentlich oder nach Einsatzende von Ihnen kontrolliert und unterschrieben werden. Diese Tätigkeitsnachweise enthalten drei Durchschläge, von denen einer in Ihrem und ein anderer im Besitz des Arbeitnehmers bleibt. Die dritte Seite erhalten wir und bildet die Grundlage für die Rechnungslegung. Zu beachten sind vereinbarte Zuschläge z. B. für Schicht-, Nacht- oder Feiertagsarbeit sowie Fahrgeld, Auslöse oder Übernachtung bei Ferneinsätzen. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter wider Erwarten keinen Tätigkeitsnachweis mit sich führt, finden Sie blanko Tätigkeitsnachweise in unserem Downloadbereich.

Können Mitarbeiter der Rose Zeitarbeit GmbH reklamiert werden?

Sollte ein Mitarbeiter die ihm von Ihnen übertragenen Arbeiten wider Erwarten nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigen, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei einem unserer Personalspezialisten! Da wir auf eine Vielzahl von potentiellen Arbeitskräften zurückgreifen können, haben wir im Falle einer Reklamation die Möglichkeit, Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen für Sie besser geeigneten Mitarbeiter zum Austausch anzubieten. Dieser Austausch ist für Sie innerhalb der ersten vier Stunden kostenlos möglich.

Gibt es Mindestbeschäftigungszeiten für Mitarbeiter der Rose Zeitarbeit GmbH?

Unsere Mitarbeiter können von Ihnen ab einem Arbeitstag ausgeliehen werden. Nach neuester Gesetzeslage ist es möglich, Zeitarbeitnehmer bis zu 18 Monate bei Ihnen im Unternehmen zu beschäftigen. Je nach Zugehörigkeit Ihres Unternehmens zu einer bestimmten Branche, kann auch eine längere Überlassung möglich sein. Langfristige Einsätze stellen für Sie sogar eine günstigere Alternative zum Einsatz von Stammpersonal dar, da bei einer Beschäftigung unserer Mitarbeiter für Sie keine zusätzlichen Kosten für Krankheitsausfälle oder Urlaub anfallen.

Besteht die Möglichkeit der Mitarbeiterübernahme?

Sollten Sie Interesse daran haben, einen unserer Mitarbeiter in eine Festanstellung in Ihr Unternehmen zu übernehmen, so ist dies nach mindestens zwölf monatiger Überlassungsdauer kostenlos möglich. In Ausnahmefällen finden wir allerdings auch abweichende Lösungen.

In welchem Arbeitsverhältnis stehen Mitarbeiter der Rose Zeitarbeit GmbH?

Die Rose Zeitarbeit GmbH schließt mit allen Mitarbeitern Vollzeitarbeitsverhältnisse ab und regelt diese Zusammenarbeit in einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Für unsere Mitarbeiter gelten alle üblichen Bestimmungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie gesetzliche Regelungen zum Arbeits- und Kündigungsschutz. Unsere Mitarbeiter haben selbstverständlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Lohnfortzahlung auch dann, wenn wir den Mitarbeiter nicht überlassen können. Sonstige gesetzlichen Regelungen zur Zeitarbeit finden Sie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

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